Satzung des doppel:halb - Vereinigung von Menschen teiljüdischer Herkunft e.V.

„(...)

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein ist demokratisch, überparteilich und überkonfessionell. Zweck des Vereins ist es, den Erfahrungsaustausch von Menschen mit teiljüdischer Herkunft zu befördern.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist der Förderung der Toleranz, des Völkerverständigungsgedankens sowie der Menschenrechte (insbesondere dem Recht auf Selbstbestimmung) verpflichtet.
Der Verein ist die Interessenvertretung seiner Mitglieder.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
(a) Aufbau und Unterhalt einer dem Vereinszweck dienlichen Internetpräsenz
(b) Koordination von Selbsthilfegruppen und Veranstaltungen
(c) Förderung des Austausches mit religiösen und kulturellen Vereinigungen
(c) Förderung des Austausches mit Experten und Wissenschaft.

(3) Mit seinen Angeboten wendet sich der Verein auch an interessierte Nicht-Mitglieder, die sich dem Satzungszweck verpflichtet fühlen.

(...) ”